Das Bischöfliche Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungs­behörde des Bistums Hildesheim. Im Bischöflichen Generalvikariat sowie in den Gemeinden und Einrichtungen des Bistums arbeiten rund 2500 Menschen. Im Bistum Hildesheim leben rund 525 000 Katholikinnen und Katholiken. Das Bistum erstreckt sich von Cuxhaven bis Hann. Münden und von der Weser bis nach Sachsen-Anhalt.
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Vernehmungsrichter:in (w/m/d)

Das Bischöfliche Generalvikariat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vernehmungsrichterin / einen Vernehmungsrichter für das Bischöfliche Offizialat. Die Wochenarbeitszeit beträgt 19,9 Stunden. Der Dienstsitz ist Hildesheim.

Die Haupttätigkeit des Bischöflichen Offizialats erstreckt sich auf die Rechtsprechung in Ehesachen. Genauer klärt das Offizialat, ob eine geschiedene Ehe aus einem kirchlichen Grund für ungültig erklärt oder aufgelöst werden kann. Die Vernehmungsrichterin bzw. der Vernehmungsrichter leistet einen wesentlichen Beitrag für die Aufgaben des Kirchengerichts, indem sie/er v.a. Vernehmungen in Ehenichtigkeits- und Ehedispensverfahren durchführt. Diese sind Grundlage für die Entscheidung des Kirchengerichts.

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Wir erwarten
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen
  • ein hohes Maß an Flexibilität (Es kommt vor, dass die Gesprächstermine aus beruflichen Gründen der zu befragenden Personen erst am späten Nachmittag stattfinden können)
  • Mobilität (Gelegentlich finden die Gespräche in Kirchengemeinden statt)
  • Theologische oder Religionspädagogische Vorkenntnisse sind wünschenswert
  • Verständnis für rechtliche Fragestellungen
  • Führerschein Klasse B

Wir bieten

  • ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • ein engagiertes und motiviertes Team
  • zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, z. B. durch flexible Arbeitszeiten (wir sind zertifiziert für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie)
  • Zertifizierung als fahrradfreundlicher Arbeitgeber als erstes Bistum bundesweit
  • vielseitige Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaub sowie Dienstbefreiung für den 24. und 31. Dezember
  • ein angemessenes Tarifgehalt entsprechend der Arbeitsvertragsordnung im Bistum Hildesheim (AVO) angelehnt an den Tarifvertrag der Länder inkl. Jahressonderzahlung

Wir fördern aktiv die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst des Bistums Hildesheim.

Wir möchten den Anteil von Frauen in herausgehobenen Fachpositionen im kirchlichen Dienst des Bistums Hildesheim erhöhen und bitten insbesondere Frauen, sich auf diese Stelle zu bewerben.


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